Allgemeine Bedingungen       

Vorab unsere Teilnahmebedingungen und einige allgemeine Informationen:

Nach Ihrer Anfrage schicken wir Ihnen gegeben falls eine Standreservierungsvertag/Rechnung zu. Bitte schicken Sie die Rückantwort für alle Märkte, an denen Sie teilnehmen möchten, so schnell wie möglich an die Veranstaltungsagentur zurück. Die Antwort ist für den Standmieter bindend. Ist die Anmeldung per Mail eingehen, bekommen Sie eine Bestätigung, dass die Mail eingegangen ist. Die Zahlung für die Märkte hat, per Überweisung (Barzahlung ist nicht möglich) zu erfolgen und gilt als Standplatzreservierung bzw. Standzusage und Rechnung. Zahlungsziel steht auf dem Standreservierungsvertrag/Rechnung. Bei nicht Einhaltung der allgemeinen Bedingungen und Zahlungsziel, sind wir berechtigt den Standplatz anderweitig zu vergeben, das entbindet den Standmieter aber nicht von der Zahlungspflicht. Es erfolgt keine gesonderte Bestätigung mit Standnummer. Vor der Veranstaltung erhalten Sie von mir ein Anruf, in dem ich Ihnen Ihren Standplatz und Parkplatz erkläre. Sie können innerhalb von 7 Tagen schriftlich vom  Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt des Vertrages nach 7 Tagen wird eine Stornogebühr von 20 % der Standgebühr fällig. Die Rückzahlung des Standgeldes erfolgt nur in Form einer Gutschrift und auch nur dann, wenn der Platz anderweitig vergeben werden kann. Bei Stornierung 4. Wochen vor dem Markt, erfolgt keine Rückerstattung mehr. Wir weisen auch darauf hin, dass grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Standplatz besteht. Auch hier muss sich jeder Aussteller mit wechselnden Standorten arrangieren. Wir vergeben die Standplätze nach Eingang der Bezahlung, soweit das Sortiment es erlaubt. Auf den vorangegangenen Veranstaltungen haben wir wiederholt festgestellt, dass einige Aussteller Industrieware angeboten haben. Wir weisen nochmals darauf hin, dass auf unseren Kunsthandwerkermärkten selbst gefertigte Waren ausgestellt und verkauft werden dürfen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass die Abbauzeiten eingehalten werden müssen, da ein vorzeitiger Abbau den Marktablauf und das Erscheinungsbild negativ beeinträchtigt Die Nichteinhaltung wird mit einer Vertragsstrafe von 20 % des Standgeldes geahndet. Da unsere Veranstaltungen immer eine Cafeteria beinhalten, möchten wir Sie auch dieses Jahr bitten, dass Sie für die angemeldeten Märkte einen selbstgebackenen Kuchen mitzubringen.  Wer nicht backen kann, setzte sich bitte telefonisch mit uns in Verbindung (am bestens abends) Nach vorheriger Absprache kann in diesem Fall auch etwas anderes zur Cafeteria (oder 10 € pro Kuchen gezahlt werden) beitragen werden. Von gekauften Kuchen bitten wir abzusehen. Bitte denken Sie am Ende jeder Veranstaltung an das Abholen ihrer Tortenplatten. Tische, Stühle, ausreichend Beleuchtung (bei den Weihnachtsmärkten wird das Hauptlicht auf den Gängen ausgeschaltet, damit Weihnachtsstimmung aufkommen kann) und Kabel müssen selber mitgebracht werden.  Der Standplatz ist sauber zu hinterlassen und jeder muss seinen Müll zu Hause entsorgen. Eventuelle Reinigungskosten/ Müllentsorgung geht zu Lasten des Standmieters.

Die Stände müssen bis zum Boden abgehängt und entsprechend dekoriert sein.

Für Beschädigung / Diebstahl der ausgestellten Arbeiten, Kuchengeschirr und Personenschäden wird keine Haftung übernommen. Jeder Teilnehmer erscheint auf eigenes Risiko.

Sollte der Markt aus Gründen abgesagt werden, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat, so verzichtet der Teilnehmer auf jegliche Schadensersatzansprüche. Das Rauchen und das mitnehmen von Hunden im Rathaus Norderstedt  ist nicht gestattet. Die Veranstaltungsagentur hat eine Steuerbefreiung: Leistungsgemäß §4Nr12 S1 Buchstabe a USTG freigestellt

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